Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sarres-Schockemöhle Yachting GmbH, Hubert-Underberg-Allee 2, 47495 Rheinberg
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Yachtcharter-Verträgen (Charterverträge) durch die Sarres-Schockemöhle Yachting GmbH (nachfolgend „Agentur“) an deren Kunden (nachfolgend „Charterer“).
Die Mietbedingungen des jeweiligen Charterpartners, die wir mit dem Chartervertrag senden, bleiben davon unberührt. Unsere hier aufgeführten AGB klären die Stellung Kunde-Agentur.
- Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung einzelner Leistungen, üblicherweise einer Bareboat-Yachtcharter, sowie geringfügiger optionaler touristischer Zusatzleistungen wie Flughafentransfers, die nicht als Pauschalreise angeboten werden.
- Rechtliche Stellung
2.1. Der Kunde (Charterer) muss volljährig sein, um eine Geschäftsbeziehung mit der Agentur einzugehen. Durch Kontaktaufnahme bestätigt der Charterer, dass er voll geschäftsfähig ist und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
2.2. Der Charterer ist alleiniger Vertragspartner des Vermittlungsvertrags, auch wenn es sich um Gruppen oder juristische Personen handelt. Änderungen am Vermittlungsvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Charterers.
2.3. Die Agentur vermittelt Einzelleistungen und ist kein Reiseveranstalter. Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne des deutschen Reiserechts. Gesetzliche Vorschriften zu Pauschalreisen finden daher keine Anwendung.
2.4. Im Vertragsverhältnis zwischen Charterer und Vercharterer (dem Anbieter der Yacht) gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vercharterers. Die Agentur haftet nicht für Leistungsstörungen oder Nichterfüllung durch den Vercharterer.
2.5. Die Agentur empfiehlt dem Charterer ausdrücklich den Abschluss einer Insolvenzversicherung, die auch die Insolvenz des Vercharterers abdeckt.
- Bindungsfrist und Auftragsannahme
3.1. Aufträge und Annahmen müssen schriftlich erfolgen. Die Annahmefrist ist auf die Optionsdauer beschränkt, die dem Charterer bei Übermittlung des Chartervertrags mitgeteilt wird.
3.2. Mit der schriftlichen Annahme des Vermittlungsauftrags durch die Agentur kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Charterer über die Vermittlung von Reiseleistungen zustande.
- Widerrufsbelehrung
Der Charterer hat kein gesetzliches Widerrufsrecht (gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Stornobedingungen des Vercharterers, siehe Punkt 8.
- Haftung und Pflichten der Agentur
5.1. Die Agentur verpflichtet sich, den Charterer bestmöglich zu beraten und ihn bei der Abwicklung der Charter sowie in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der gebuchten Leistung zu unterstützen.
5.2. Für die Richtigkeit der Beratung haftet die Agentur nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Verpflichtung zur Empfehlung des günstigsten Angebots besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3. Sonderwünsche oder optionale Zusatzleistungen des Charterers werden von der Agentur an den Vercharterer weitergeleitet. Für die Erfüllung dieser Wünsche haftet die Agentur nicht.
- Charterunterlagen
6.1. Die vom Vercharterer bereitgestellten Unterlagen (z. B. Buchungsbestätigungen, AGB des Vercharterers, Crewliste) müssen sowohl vom Charterer als auch der Agentur auf Richtigkeit geprüft werden.
6.2. Fehler oder Unstimmigkeiten sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Versäumt der Charterer dies, können Ansprüche entfallen, wenn die Agentur nachweisen kann, dass bei rechtzeitiger Anzeige kein oder ein geringerer Schaden entstanden wäre.
- Besondere Bedürfnisse
Der Charterer ist verpflichtet, die Agentur über besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen (z. B. gesundheitliche Einschränkungen oder Reiseverbote) seiner Mitreisenden zu informieren.
- Zahlungs- und Stornobedingungen
8.1. Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen im Namen des Vercharterers zu verlangen und zu vereinnahmen.
8.2. Es gelten die Zahlungs- und Stornobedingungen des Vercharterers. Zusätzlich behält sich die Agentur vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des vollständigen Vermittlungsentgelts im Falle einer Stornierung zu berechnen.
8.3. Die Agentur empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die speziell für Yachtcharter-Verträge geeignet ist.
8.4. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes des Landes, in dem die Leistung erbracht wird, können den Charterpreis nachträglich beeinflussen.
- Geltendmachung von Ansprüchen des Charterers
9.1. Ansprüche aus dem Chartervertrag müssen innerhalb der gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Fristen geltend gemacht werden.
9.2. Mängel sind unverzüglich dem Vercharterer (z. B. dem Basisleiter) vor Ort anzuzeigen.
9.3. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wird die Agentur den Charterer bei der Weiterleitung von Ansprüchen an den Vercharterer unterstützen. Dies erfolgt freiwillig und begründet keine Rechtsansprüche gegen die Agentur.
- Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
10.1. Für Streitigkeiten mit Nicht-EU-Bürgern gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur in 47495 Rheinberg.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
Sarres-Schockemöhle Yachting GmbH bedankt sich für Ihr Vertrauen und steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. (Stand 3/2025)